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Spanisches Steuersystem: Selbstveranlagung und Verantwortung des Steuerzahlers


In Spanien müssen die Steuerzahler ihre Steuererklärungen selbst abgeben, ohne dass sie vom Finanzamt daran erinnert werden, anders als in Deutschland, wo die Steuerzahler eine Anleitung zur Veranlagung erhalten.


Unabhängig davon, ob der Steuerzahler in Spanien ansässig ist oder nicht, ist er dafür verantwortlich, aus den fast hundert verschiedenen Steuererklärungen (Modelos genannt) die richtige auszuwählen und sie innerhalb der vorgegebenen Fristen zu erstellen und einzureichen.


Darüber hinaus muss die berechnete Steuerlast an das Finanzamt gezahlt werden, wobei die Bankinstitute einen entsprechenden Zahlungsbeleg ausstellen. Das spanische Finanzamt verschickt keine Bescheide oder Mitteilungen über die Abgabe der Steuererklärung oder die Zahlung der Steuern.


Daher ist es unerlässlich, einen elektronischen Nachweis über die Abgabe der Steuererklärung und eine Bankbestätigung über die Zahlung als Nachweis für die Einhaltung der Steuerpflicht aufzubewahren.

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