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Erbrecht in Spanien mit EU-Verordnungen


In Spanien ist das Erbrecht nicht nur auf nationaler Ebene geregelt, wie dies in Deutschland der Fall ist. Regionale Gesetze, das so genannte formelle Recht, haben Vorrang vor dem allgemeinen spanischen Recht, obwohl es allgemein gültige nationale Regelungen gibt. Auch auf den Balearen oder einzelnen Inseln gibt es solche speziellen regionalen Rechtsordnungen. Wenn aber in den regionalen Rechtsordnungen nichts Abweichendes geregelt ist, gilt weiterhin das allgemeine spanische Recht. Mit der EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 wird der Grundsatz des Wohnsitzrechts aufgegeben und stattdessen auf den gewöhnlichen Aufenthalt (residencia habitual) abgestellt. Folglich gilt das spanische Erbrecht auch für den Nachlass von Ausländern, darunter auch Deutschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Spanien haben, und sogar für formelle Gesetze, die erheblich vom üblichen spanischen Erbrecht abweichen.

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