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Erbrecht auf Mallorca


Die gesetzliche Erbfolge auf Mallorca basiert in erster Linie auf dem nationalen spanischen Recht. Es gibt jedoch einige Unterschiede. In Ermangelung von Nachkommen, Vorfahren, Ehegatten oder Verwandten in gerader Linie haben im Gegensatz zum spanischen Staat verschiedene balearische Institutionen wie die Gemeinde und der Inselrat das Recht zu erben. Ein weiterer einzigartiger Aspekt ist, dass das mallorquinische Erbrecht dem Ehegatten auch im Falle der gesetzlichen Erbfolge einen Pflichtteil einräumt. Dazu gehört der Nießbrauch an der Hälfte des Erbes neben den Nachkommen und an zwei Dritteln des Erbes neben den Eltern und anderen Vorfahren.


Was den ehelichen Güterstand betrifft, so hat das mallorquinische Foralgesetz Vorrang vor dem spanischen Gewohnheitsrecht. Es sieht die Gütertrennung vor, bei der jeder Ehegatte Eigentümer seines vorehelichen Vermögens und aller während der Ehe erworbenen Vermögenswerte bleibt. Folglich gibt es keine Aufteilung der ehelichen Gemeinschaft.

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