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Ökosteuer auf Mallorca


Seit Mitte Juli 2016 müssen Gäste, die in Unterkünften auf den Balearen übernachten, eine Touristensteuer zahlen. Diese wird gemeinhin als "Ökosteuer" bezeichnet, was jedoch nicht ganz korrekt ist. Der genaue Name der Steuer lautet entsprechend übersetzt: "Gesetz über die Besteuerung von touristischen Aufenthalten auf den Balearen und über Maßnahmen zur Förderung des nachhaltigen Tourismus".


Die Fremdenverkehrssteuer gilt nicht nur für Hotels und andere zugelassene touristische Unterkünfte, einschließlich Campingplätzen und Kreuzfahrtschiffen, sondern auch für Ferienvermietungen. Jede Vermietung von Wohnunterkünften für eine Dauer von weniger als zwei Monaten fällt unter diese Kategorie. Außerdem muss die Immobilie über eine Internetplattform vermarktet werden, die sie in irgendeiner Weise als Ferienunterkunft bewirbt.


In diesen Fällen ist es unerheblich, ob die Immobilie offiziell beim Tourismusministerium für die Ferienvermietung registriert ist oder ob es überhaupt möglich ist, eine solche Genehmigung zu erhalten. Die Verpflichtung zur Zahlung der Kurtaxe richtet sich ausschließlich nach den oben genannten Kriterien. Folglich unterliegen fast alle öffentlich beworbenen Kurzzeitvermietungen der Kurtaxe. Folglich erhebt das balearische Finanzamt Steuern auf Ferienvermietungen, auch wenn diese unter Verstoß gegen das Tourismusgesetz durchgeführt werden.

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